Kasse & Kosten

Was zahlt deine Krankenkasse?

Rückbildung, Schwangerschaftsyoga, Aquafitness: Viele Kurse sind nach §20 SGB V zertifiziert — dann beteiligt sich deine Kasse an den Kosten. Wähle deine Kasse und sieh, was sie konkret übernimmt.

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Wie §20 funktioniert — kurz erklärt

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V. Als Faustregel gilt branchenweit: i.d.R. 75–100 % der Kursgebühr, meist bis zu zwei Kurse pro Jahr, ab etwa 80 % Teilnahme — vorausgesetzt, der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je Kasse und Satzung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und abhängig von Kasse und Satzung — keine pauschale Garantie. Maßgeblich ist die Auskunft deiner Kasse. Mehr dazu im Artikel Rückbildungskurs & Krankenkasse.